Schreckschuss-Pistolen

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Gas- und Schreckschuss – Pistolen von ASMC!

Liebhaber und Sammler werden hier garantiert fündig: Wir führen eine breite Auswahl an Gas- und Schreckschuss – Pistolen von namhaften Herstellern wie Röhm, Walther, Zoraki oder GSG. Die Bandbreite unseres Sortiments hat für alle optischen und technischen Vorlieben das passende Modell dabei.

Originalgetreu und Effektiv

Gas- und Schreckschuss – Pistolen begeistern viele Fans, Liebhaber und Sammler in optischen Aspekten. Die original Nachbauten sind täuschend echte Nachbildungen von berühmten Fabrikaten wie der RG96 von Röhm als Kopie der P8 von Heckler und Koch. Die Replikate sind oft nur schwer vom Original zu unterscheiden und verraten sich erst bei genauem Hinschauen durch kleine Gravuren am Lauf. Zum Einsatz kommen die Gas- und Schreckschuss – Pistolen häufig beim Silvesterfeiern um Signaleffekte zu erzeugen und pyrotechnische Munition abzuschießen. Dadurch werden die Replikate auch oft als Signalwaffen bezeichnet. Der Hauptzweck, dem sie aber gerecht werden sollen, ist der Selbstschutz. Signalwaffen geben beim Abfeuern einen lauten Knall ab, der eine abschreckende Wirkung beim Angreifer erzeugt und vor Übergriffen schützen soll. Gas- und Schreckschuss – Pistolen sollen den Gegner auf Distanz halten und bieten erhebliche Vorteile im Vergleich zum Einsatz von Pfefferspray oder Schlagstöcken. Es geht lediglich darum, sich durch den lauten Knalleffekt und die weitreichende Gasladung ein entsprechendes Zeitfenster zu verschaffen, das in Notsituationen dafür ausreicht, Hilfe zu rufen und Aufmerksamkeit zu erzeugen.

Gas- und Schreckschuss – Pistolen in Deutschland

Im Gegensatz zu anderen Anscheinswaffen sind Gas- oder Schreckschuss – Pistolen für Personen ab 18 Jahren frei verkäuflich und können ohne besondere Lizenz erworben werden. Allerdings wird für das Mitführen in der Öffentlichkeit der „Kleine Waffenschein“ notwendig, der von regional zuständigen Behörden ausgestellt wird. Hierzu holt die Behörde ein polizeiliches Führungszeugnis ein, das als Grundlage für den KWS ausreicht. Anzumerken gilt es an dieser Stelle, dass das Führen von Gas- oder Schreckschuss – Pistolen in der Öffentlichkeit ohne vorhandenen Waffenschein eine Straftat ist. Hierfür kann man mit eine hohen Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren belangt werden. Lediglich für den Transport ist der KWS nicht erforderlich, sofern die Munition getrennt von der Waffe aufbewahrt wird.

Gefahren beim Umgang mit Gas- und Schreckschuss – Pistolen

Gas- und Schreckschuss – Pistolen dienen dank der Signalwirkung dem effektiven Selbstschutz. Auch wenn sie im Vergleich zu scharfen Waffen wohl keine echte Munition abfeuern, sind sie lange nicht harmlos und können beim Einsatz extrem gefährlich sein. Etwa 3000 Grad heißer Pulverdampf wird beim Abdrücken freigesetzt und kann lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen. Daher gilt es, bei Umgang mit Gas- und Schreckschuss – Pistolen extrem vorsichtig zu hantieren und sie nicht missbräuchlich einzusetzen. Sie können im Zweifelsfall eine große Gefahr für den Träger selbst, wie auch für andere darstellen und schwerwiegende Folgen mit sich bringen.

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